AGBs
1. Anwendungsbereich
1.1 Die Conversion Marketing GmbH, Balmweg 7, 3007 Bern (nachstehend Prime Personal) berät und unterstützt im Bereich der Online-Werbung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Nutzung der Dienstleistungen von Prime Personal und den Kunden.
1.2 Enthalten die individuellen Absprachen mit dem Kunden und die vorliegenden AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die jeweiligen Absprachen grundsätzlich vor. Sind jedoch die Absprachen unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
1.3 Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausgeschlossen.
2. Durch Prime Personal geführte Online-Kampagnen
2.1 Prime Personal ermittelt die geeigneten Keywords, die für das Erscheinen der Anzeige bei den Internetdiensten massgeblich sind und fasst diese in Keywordlisten für die verschiedenen Anzeigenkampagnen des Kunden zusammen. Die Keywords und Keywordlisten werden von Prime Personal fortlaufend im Hinblick auf Ihre Effizienz überprüft und optimiert.
2.2 Prime Personal beauftragt die Anzeigenkampagnen im Namen der Prime Personal und verrechnet die angefallenen Werbekosten, wie besprochen, dem Kunden weiter.
2.3 Für die Kosten der Werbeanzeige darf die vom Kunden festgelegte, monatliche Limite (Budgetrahmen und Kosten pro Klick) nicht überschritten werden.
2.4 Der Kunde stellt Prime Personal aussagekräftige Informationen über sein Unternehmen, seine Produkte und das von ihm bediente Marktsegment zur Verfügung und teilt ihm sämtliche bekannten Umstände mit, die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen von Bedeutung sind. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Basismaterialien wie Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Die einzubindenden Texte sind Prime Personal in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Für die zur Verfügung gestellten Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Er versichert Prime Personal, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Er versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.
2.5 Prime Personal ist zur rechtlichen Überprüfung der von ihr gestalteten Werbeanzeige und der Keywords nicht verpflichtet; diese obliegt allein dem Kunden. Prime Personal behält sich jedoch ausdrücklich vor, allgemein bekannte und offensichtliche Rechtsverstösse zu vermeiden und ohne vorgängige Anzeige und ohne Entschädigung für den Kunden, die entsprechende Nutzung einzustellen. Sollte eine Werbeanzeige aufgrund eines rechtsverletzenden Keywords abrufbar sein, was z.B. bei dem Internetdienst Google AdWords auch dann möglich ist, wenn dieses Keyword nicht gebucht worden ist (so bei Keywordoptionen «weitgehend passen» oder «Wortgruppe»), wird Prime Personal das betreffende Keyword unverzüglich nach Kenntnisnahme (während der üblichen Geschäftszeiten) von der Anzeigenkampagne ausschliessen. Der Kunde verpflichtet sich, Prime Personal unverzüglich schriftlich von einer möglichen Rechtsverletzung in Kenntnis zu setzen, sobald er Kenntnis erhalten hat, z.B. durch einen Hinweis des Rechtsinhabers.
2.6 Prime Personal hat das das Recht, Werbemittel durch geeignete Massnahmen als Werbung zu kennzeichnen und vom redaktionellen Teil abzugrenzen.
3. Vergütung
3.1 Erfolgsbasierte Vergütung des Dienstleistungshonorares bei Social Recruiting Service: sollte es Prime Personal nicht gelingen, ein (1) vollständiges Bewerbungsdossier dem Kunden zukommen zu lassen, wird das vereinbarte Dienstleistungshonorar nicht fällig und der Betrag wird an den Kunden rückerstattet. Das Werbebudget ist in jedem Fall zu leisten und wird zusammen mit dem Dienstleistungshonorar monatlich vorschüssig auf die Bankverbindung der Conversion Marketing GmbH überwiesen.
4. Haftung
4.1 Prime Personal verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss diesem Vertrag und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.2 Prime Personal haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind gegen Prime Personal oder von Prime Personal beigezogene Drittfirmen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Social Recruiting Service: Der Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit, wobei die Expertise jeweils eine durchschnittliche Laufzeit von ca. 3 Monaten ergeben hat. Der Vertrag verlängert sich per Ende Monat jeweils automatisch stillschweigend um einen Monat, kann jedoch jederzeit von beiden Parteien beendet werden.
5.2 Neben der ordentlichen Kündigung steht beiden Parteien das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Eine AGB-Änderung wird unseren Vertragspartner in diesem Fall zum Einverständnis vorgelegt.
6.2 Erfüllungsorte für beide Teile sind der Sitz von Prime Personal. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte in Bern zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Schweizerischen, Internationalen Privatrechts.
6.3 Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.
6.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Markindex sowie die Datenschutzerklärung von Prime Personal sind ein integraler Bestandteil des vorliegenden Vertrages